Sensbachtaler Fastnachtsumzug in der Dunkelheit am 02.03.2025

Sensbachtaler Fastnachtsumzug in der Dunkelheit am 02.03.2025

Aufstellung: ab 17:45 Uhr
Beginn: 18:33 Uhr, anschließendes nächstes Treiben an und in der Sporthalle in Unter-Sensbach


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Liebe Fastnachtsfreunde der Sensbachtaler Fastnacht,

Der TSV und MGV Sensbachtal veranstalten auch im Jahr 2025 den traditionellen Fastnachtsumzug in der Dunkelheit in Oberzent, Stadtteil Unter-Sensbach.

Deshalb möchten wir Euch recht herzlich einladen, beim Umzug und am Närrischen Treiben im Sensbachtal geführt.

Der Verlauf ist wie gewohnt: vom Ortseingang Unter-Sensbach aus, Richtung Hebstahl kommend, bis zur Sporthalle. Dort findet anschließend ein närrisches Treiben statt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich wieder viele Vereine, Gruppen sowie Kinder- und Jugendgruppen beteiligen.

Die Anmeldungen sind vom 01.02.2025 bis zum 23.02.2025 über das Anmeldeformular möglich.

Wir würden uns über Eure Anmeldung zum Umzug freuen und danken uns bereits jetzt für Euer Mitwirken.

Mit närrischen Grüßen
Das Gremium der Sensbachtaler Fastnacht

iA Zugmarschall Florian Haas

 

Wichtige Infos und Bedingungen zum Sensbachtaler Fastnachtsumzug in der Dunkelheit am 02. März 2025

⚠️ Merkblatt Fahrzeuge 2025 der Stadt Oberzent

Aufstellung des Zuges :
Die Aufstellung erfolgt ab ca. 17:45 Uhr am Ortseingang Unter-Sensbach.
Beginn des Umzugs ist um 18:33 Uhr .

Unangemeldete Gruppen :
Unangemeldete Fußgruppen und Wagen werden nach Anordnung des Zugmarschalls Florian Haas eingereiht.
Der Zugmarschall steht auch als Ansprechpartner für allgemeine Fragen zur Verfügung.

Verhaltensregeln während des Umzugs :
Die Anordnungen des Zugmarschalls sowie anderer befugten Personen, wie z. B. der Freiwilligen Feuerwehr und Stadtpolizei, ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Während der An- und Abfahrt dürfen auf Anhängern keine Personen befördert werden. Bei Verstößen haftet im Schadensfall allein der Fahrzeugführer.

Begrenzung des Umzugs :
Der Umzug wird am Anfang und Ende jeweils durch ein Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr begleitet.
Er löst sich an der Sporthalle auf, wo anschließend ein närrisches Treiben an und in der Sporthalle stattfindet.

Regeln

Haftungsausschluss :
Der MGV und TSV, deren Vorsitzende, Repräsentanten sowie alle zur Organisation des Umzugs eingesetzten Personen haften nicht für Schäden, die durch leichte bis mittlere Fahrlässigkeit der Teilnehmer entstehen.
Dies gilt grundsätzlich auch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Haftungsbeschränkung umfasst sowohl vertragliche Ansprüche als auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Haftung bei Mitverschulden :
Sollte der Veranstalter, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe an einem Schadensfall mitverantwortlich sein, stellt der Umzugsteilnehmer den Veranstalter sowie dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter (z. B. Zuschaueransprüchen) frei. Im Innenverhältnis haftet der Umzugsteilnehmer allein.

Verantwortlichkeit der Gruppenleiter :
Jeder Gruppenleiter ist für die teilnehmenden Personen seiner Gruppe verantwortlich.
Die Teilnahmebedingungen und Haftungsregeln sind vom Gruppenleiter zu akzeptieren und an die Gruppenteilnehmer weiterzugeben.

Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Sicherheit der Zuschauer zu sorgen und mögliche Gefahren fernzuhalten. Deshalb werden Verhaltensregeln aufgestellt, deren Beachtung sichergestellt werden muss.

Mit närrischen Grüßen
Florian Haas
Zugmarschall der Sensbachtaler Fastnacht

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